Zitat:Wie ich es auch drehe oder wende, ich finde nirgendwo einen Anhaltspunkt an dem man erkennen könnte, dass sich die Herrschenden auch nur ansatzweise über den ersten Satz Gedanken gemacht haben - um vom zweiten Satz gar nicht erst zu reden.
Bei der primären Prävention geht es darum, die Bedürfnisse des Menschen zu analysieren, um Ansätze für die Schaffung gesellschaftlicher Bedingungen zu finden, welche wiederum regelkonformes Verhalten fördern. Sie setzt ein, bevor eine Schädigung, Krankheit oder regelwidriges Verhalten eintritt und sucht nach den Ursachen und Risikofaktoren, die dazu führen können. Sie richtet sich meist an die gesamte Bevölkerung oder an eine bestimmte Bevölkerungsgruppe (Angehörige einer Altersgruppe, eines Geschlechtes usw.).
(Wikipedia)
Analysiert man die neuen Berechnungen zur Festlegung des neuen Regelsatzes von Hartz IV (oder wer es mag auch ALG II ) muss man sich fragen, ob sich auch mal jemand Gedanken, im Sinne der Prävention, darüber gemacht hat, auf welche Höhe sich die, damit in Zusammenhang stehenden Gesundheitskosten (Depressionen, Alkohol- und Medikamentenabhängigkeit, usw.), summieren.
Manchmal täte es der Menschheit wirklich gut über das ein oder andere Zitat nachzudenken. Hier ein Beispiel:
Wenn auch nur einer der "Vollblut-Mathematiker" über dieses Zitat nachgedacht hätte, müsste es ihm die Schamröte ins Gesicht getrieben haben als der als ausreichend angesehene Betrag in Höhe von 1,39 € in die Tabelle geschrieben wurde.Wenn Du denkst. Bildung ist teuer,
versuch's mal mit Dummheit.
von Derek Bok, ehem. Präsident der Harvard University
Na ja, statistisch ausgedrückt ist das allerdings eine Steigerung von 100% gegenüber der alten Tabelle, denn da war überhaupt kein Geld dafür vorgesehen.
Hier mal die neue Tabelle. Weiterführende Informationen findet Ihr über die Links am Ende dieses Artikels.
- für Lebensmittel und alkoholfreie Getränke sind 128,46 (alt 129,87)
- für Bekleidung und Schuhe 30,40 (alt 35,10)
- für Strom und Wohnungsinstandhaltung sind es 30,24 Euro, (alt 28,08)
- für Möbel, Hausgeräte und Heimtextilien 27,41. (alt 24,57)
- für Gesundheitspflege 15,55 Euro (alt 14,04),
- für die Fahrt mit Bussen und Bahnen 22,78 Euro. (alt 14,04)
- für Telefon und Internet zugrunde gelegt, 31,96 (alt 31,59)
- für Freizeit, Unterhaltung und Kultur 39,96 . (alt 38,61)
- für Bildung wurden 1,39 Euro (wurde im alten gar nicht aufgeführt!!!!)
- für Gaststättenbesuche 7,16 Euro (alt 7,02) und
- für Dienstleistungen 26,50 Euro. (alt 28,08)
Alle Werte spiegeln den Stand von 2008 wieder und wurden deshalb noch um 0,55 Prozent für den neuen Regelsatz von 364 Euro nach oben angepasst.
(Wie die Berechnung von 2008 des Finanzministeriums auch ergibt - merkwürdig wie????)
Links zum Thema:
Info der Tageschau
Bundesministerium Arbeit & Soziales - Regelsätze SGBII
Bundesministerium Arbeit & Soziales - Zentrale Info's SGBII
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